Änderung / Neuregelung im Baurecht
Otter, den 26.01.2022
Folgende Informationen wurden durch den Landkreis mitgeteilt:
Nach dem geänderten § 67 Abs. 1 NBauO sind seit dem 01.01.2022 die Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach § 62 NBauO beim Landkreis einzureichen, nicht mehr wie früher bei der Gemeinde.
Der Landkreis wird den Bauantrag dann der Gemeinde zur Abgabe der Stellungnahme innerhalb von einer Woche übermitteln.