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Änderung / Neuregelung im Baurecht

Otter, den 26.01.2022

Folgende Informationen wurden durch den Landkreis mitgeteilt:

Nach dem geänderten § 67 Abs. 1 NBauO sind seit dem 01.01.2022 die Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen nach § 62 NBauO beim Landkreis einzureichen, nicht mehr wie früher bei der Gemeinde.

Der Landkreis wird den Bauantrag dann der Gemeinde zur Abgabe der Stellungnahme innerhalb von einer Woche übermitteln.