Genehmigung von Baumfällungen durch die Untere Naturschutzbehörde
Eingriffsregelung nach § 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz:
Seit Januar 2021 müssen erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht von Behörden durchgeführt oder genehmigt werden, von der Naturschutzbehörde des Landkreises genehmigt und vom Verursacher ggf. auch ausgeglichen werden.
Dies betrifft auch Einzelbäume!!!
Die Verursacher von geplanten Maßnahmen müssen daher einen Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde(UNB) stellen:
Landkreis Harburg, Naturschutz/Landschaftspflege,
Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe),
oder per E-Mail an